Methode und Datenquellen
Apartment Meister verpackt offene Verwaltungsdaten so, dass du zu einer konkreten Frage eine nachvollziehbare Seite bekommst. Diese Seite erklärt, woher die Angaben stammen, wie sie verarbeitet werden und wo die Grenze liegt. Für jeden Datensatz haben wir die Lizenz im Katalog data.gv.at geprüft.
Unsere Grundsätze
- Wir erfinden keine Standorte, Öffnungszeiten, Entfernungen oder Preise.
- Jeder Inhaltsblock nennt Quelle, Lizenzhinweis und Abrufdatum.
- Die Zuordnung eines Gegenstands zu einem Abgabeweg steckt in einer festen Regeltabelle, nicht in einer spontanen Formulierung zur Laufzeit.
- Es gibt keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung.
- Bei Problemstoffen erscheint nur der Verweis auf die amtliche Information, in Wien auf die Stadt Wien (MA 48).
Pflichtangabe laut Nutzungsbedingungen: Datenquelle: Stadt Wien – data.wien.gv.at. Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Wir haben die Daten vereinheitlicht (Adressen, Bezirke, Öffnungszeiten, Links) und Entfernungen berechnet.
- 9Datensätze der Stadt Wien
- 17amtliche Seiten hinter der Regeltabelle
- 6. November 2026letzte automatische Prüfung
- CC BY 4.0Lizenz der offenen Daten
Wie die Daten verarbeitet werden
- 1
Einlesen
Die Wiener Schichten kommen über den WFS der Stadt Wien (GetFeature) in die Verarbeitung. Auch die Haltestellen stammen aus einem Datensatz der Stadt Wien; Fahrplandaten wie GTFS verwenden wir nicht.
- 2
Vereinheitlichen
Wiederkehrende Felder wie Adresse, Bezirk, Öffnungszeit, Weblink und Annahme werden in ein gemeinsames Schema gelegt. Fehlende Felder bleiben leer. Sie werden nicht aus anderen Texten ergänzt.
- 3
Seiten erzeugen
Aus den vereinheitlichten Daten entstehen feste Seiten, eine je Gegenstand für ganz Wien, mit einer Tabelle für alle 23 Bezirke. Jede Seite trägt Abrufdatum, Quellenname, Lizenzhinweis und den Link zur amtlichen Information.
- 4
Aktuell halten
Eine wöchentliche Aktualisierung liest die Datensätze neu ein, prüft die Lizenzen und schlägt Änderungen zur Prüfung vor; veröffentlicht wird erst nach menschlicher Freigabe. Schlägt ein Abruf fehl, bleibt der letzte gültige Stand. Bei Regeländerungen oder Feiertagsabweichungen braucht es eine menschliche Prüfung, bevor ein Text umgeschrieben wird.