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Farben und Lacke in Wien: wo finde ich die offiziellen Informationen?

Farben und Lacke zählen laut Stadt Wien zu den Problemstoffen. Wir geben dazu bewusst keine eigenen Hinweise zu Handhabung, Lagerung, Transport oder Abgabe. Bitte folge ausschließlich den verlinkten offiziellen Informationen der Stadt Wien.

Regeln abgeglichen mit wien.gv.at · Daten vom 6. November 2026 · Quellen

Farben, Lacke und andere Problemstoffe beschreiben wir nicht mit einer eigenen Anleitung. Maßgeblich ist ausschließlich die amtliche Information der Stadt Wien (MA 48).

Offizielle Informationen

Offizielle Informationen der Stadt Wien
nur offizielle Quelle

  • Was als Problemstoff gilt und wie die Abgabe erfolgt: Seite zu Problemstoffen der MA 48.
  • Standorte der Problemstoffsammelstellen: offizielle Standortseite.
  • Termine der mobilen Problemstoffsammlung: offizielle Terminseite.
  • Bei Fragen: Misttelefon der MA 48 laut offizieller Seite, +43 1 546 48.

Quelle: Problemstoffe: was dazugehört und wo abgeben (Stadt Wien, MA 48), Problemstoffsammelstellen: Standorte (Stadt Wien, MA 48), Mobile Problemstoffsammlung: Termine und Standorte (Stadt Wien, MA 48)

Häufige Fragen

Farben und Lacke gelten in Wien als Problemstoffe. Apartment Meister beschreibt keine eigene Behandlung. Den amtlichen Weg beschreibt die Stadt Wien (MA 48) auf https://www.wien.gv.at/umwelt/problemstoffe-muelltrennung.

Dazu gibt diese Seite keine eigene Anleitung und keine eigene Erlaubnis. Es gilt nur die amtliche Information der Stadt Wien (MA 48) unter https://www.wien.gv.at/umwelt/problemstoffe-muelltrennung.

Standorte und Termine der Problemstoffsammlung veröffentlicht die Stadt Wien auf ihren amtlichen Seiten: https://www.wien.gv.at/umwelt/sondermuell-entsorgen-standorte und https://www.wien.gv.at/umwelt/sondermuell-vor-ort-entsorgen-termine. Für Problemstoffe listen wir auf dieser Seite bewusst keine eigenen Standorte auf.

Nein. Für Problemstoffe verweisen wir nur auf die amtlichen Seiten der Stadt Wien. Preise erfinden oder schätzen wir nicht.

Nein. Es ist ein Verweis auf die amtliche Information. Verbindlich ist die Auskunft der Stadt Wien (MA 48).

Quellen und Stand